Ein Erstgespräch findet immer persönlich in meiner Praxis statt. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen kann ein Erstgespräch nur im Rahmen meiner offenen Sprechstunde erfolgen. Im ersten Gespräch wird geschaut, welche Hilfe sinnvoll ist und ob eine Diagnostik und ggf. auch eine Psychotherapie ratsam ist.
Bitte beachten Sie, dass pro Angebot der offenen Sprechstunde nur zwei Gespräche stattfinden können (Dauer ca. 50 Min.). Die offene Sprechstunde kann nur stattfinden, wenn das Einverständnis aller Sorgeberchtigten vorliegt. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Wann findet die offene Sprechstunde statt?
Die offene Sprechstunde findet jeden Montag von 10 Uhr bis 12 Uhr statt. Ausnahmen (z.B. in der Ferienzeit) werden auf der Homepage und als Aushang am Eingang der Liegnitzstr. 63 angekündigt.
Kann ich einen Termin für die offene Sprechstunde vereinbaren?
Nein, das geht leider nicht. Es handelt sich um eine offene Sprechstunde. Sie können nur ohne eine Terminvereinbarung vorbeikommen.
Welche Dokumente werden für die offene Sprechstunde benötigt?
Wenn nicht alle Sorgeberechtigten an dem Termin teilnehmen, benötige ich die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss ein Dokument in Kopie mitgebracht werden, aus dem hervorgeht, dass das Elternteil alleinsorgeberechtigt ist (Negativbescheinigung).
Wenn ein Vormund für ein Kind die medizinischen Entscheidungen trifft, muss zum Erstgespräch das Einverständnis dieser Person vorliegen und ein Dokument aus dem die Fürsorge dieser Person hervorgeht. Ohne das Einverständnis aller Sorgeberechtigten kann die Sprechstunde nicht stattfinden.
Falls es bereits Vorbefunde von anderen Psychotherapeut*innen oder Psychiater*innen gibt, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Darüber hinaus benötige ich die Versichertenkarte des Kindes/des Jugendlichen.
Wie kann ich das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachweisen?
Das Einverständnis der Sorgeberechtigten kann durch die Anwesenheit bei der offenen Sprechstunde oder durch den Nachweis per Dokument (Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils) erfolgen.
Kann ich das „Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils“ oder die Versichertenkarte nachreichen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten muss zur offenen Sprechstunde vorliegen. Ebenso ist das Einlesen der Versichertenkarte unerlässlich.
Wie kann ich die alleinige Sorge nachweisen?
Wenn Sie die alleinige Sorge für Ihr Kind tragen, bringen Sie bitte einen Nachweis darüber mit (z.B. Urteil des Familiengerichts).
Kann ich einen Nachweis über die alleinige Sorge nachreichen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Der Nachweis muss zur offenen Sprechstunde vorliegen.
Ich bin Vormund/Vormündin. Wie kann ich mein Einverständnis für die offene Sprechstunde geben und meine Vormundschaft belegen?
Sie können entweder persönlich an dem Gespräch teilnehmen oder das Dokument (Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils) ausfüllen, um Ihr Einverständnis zu geben. Eine Kopie Ihrer Vormundschaftsurkunde belegt Ihre Funktion. Wenn eine andere Person (z.B. Pflegemutter oder -vater, Adoptivmutter oder -vater) das Kind/den Jugendlichen begleitet, benötige ich zusätzlich eine Schweigepflichtsentbindung für diese Person.
Kann ich ohne mein Kind zur offenen Sprechstunde kommen?
Nein, das geht leider nicht. Ohne die Anwesenheit des betreffenden Kindes/des Jugendlichen kann die offene Sprechstunde nicht stattfinden.
Mein Kind ist schulpflichtig/ist in einer Ausbildung und kann vormittags die offene Sprechstunde nicht wahrnehmen. Können wir einen Termin am Nachmittag bekommen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Erstgespräche sind nur über die offene Sprechstunde möglich. Gerne stelle ich Ihrem Kind nach der offenen Sprechstunde eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie bei mir in der Praxis waren. In der Regel unterstützen Lehrer*innen die Suche nach einem Therapieplatz.
Kann ich auch vor der offenen Sprechstunde in das Gebäude gelangen und im Wartezimmer auf den Beginn der offenen Sprechstunde warten?
Sie können gerne früher erscheinen, jedoch ist es nicht möglich, vor 10 Uhr das Gebäude zu betreten. Bitte haben Sie Verständnis für die weiteren Mieter*innen im Haus, denn nur so kann die offene Sprechstunde weiterhin angeboten werden.
An kalten Tagen sollten Sie dies bei der Kleiderwahl beachten.
Wenn ich zur offenen Sprechstunde komme, ist es sicher, dass ich an einem Erstgespräch teilnehmen kann?
Nein, leider können immer nur zwei Gespräche pro offener Sprechstunde stattfinden. Somit gibt es keine Sicherheit, jedoch stellt die offene Sprechstunde eine Möglichkeit dar, zeitnah an ein Erstgespräch zu gelangen. Entscheidend ist, ob Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben und welche Personen zuerst da sind.
Was ist, wenn bereits zwei Familien vor mir da sind?
Eine Warteliste wird nicht geführt. Selbstverständlich können Sie in der Folgewoche erneut erscheinen.
Die folgenden Sitzungen dienen dem Kennenlernen. Außerdem werden Gespräche und/oder Interviews geführt sowie Fragebögen und Testverfahren durchgeführt, um die Problematik genauer zu erfassen.
Um die Situation der Kinder und Jugendlichen zu verbessern, sind sie häufig auf die Unterstützung von Bezugspersonen angewiesen. Aufgrund dessen beziehe ich die Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in regelmäßigen Abständen in die Behandlung mit ein (i.d.R. im Verhältnis 1:4). Bei jüngeren Kindern ist es häufig ratsam die Bezugspersonen noch intensiver in die Behandlung einzubeziehen.
Eine Kurzzeittherapie dauert maximal 24 Sitzungen (plus i.d.R. 6 Bezugspersonenstunden). Eine Langzeittherapie umfasst maximal 60 Stunden (plus i.d.R. 15 Stunden für die Bezugspersonen).