Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunde

Entweder können Sie meine offene Sprechstunde besuchen oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch mit mir. Im ersten Gespräch wird geschaut, welche Hilfe sinnvoll ist und ob eine Diagnostik und ggf. auch eine Psychotherapie ratsam ist. 

Bitte beachten Sie, dass pro Angebot der offenen Sprechstunde nur zwei Familien die Möglichkeit zu einem Erstgespräch haben, sodass ich für die Familien genügend Zeit (Dauer ca. 50 Min.) habe. 

Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegt: 

  • wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind und nur ein Elternteil am Erstgespräch teilnimmt bringen Sie bitte die Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mit
  • wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss ein Dokument in Kopie mitgebracht werden aus dem hervorgeht, dass das Elternteil alleinsorgeberechtigt ist (Negativbescheinigung)
  • wenn ein Vormund für ein Kind die medizinischen Entscheidungen trifft, muss zum Erstgespräch die Unterschrift dieser Person vorliegen und ein Dokument aus dem die Fürsorge dieser Person hervorgeht:

Weiter muss die Versichertenkarte des Kindes/des Jugendlichen zum ersten Termin mitgebracht werden.

Probatorik

Die folgenden Sitzungen dienen dem Kennenlernen. Außerdem werden Gespräche und/oder Interviews geführt sowie Fragebögen und Testverfahren durchgeführt, um die Problematik genauer zu erfassen.

Psychotherapie

Um die Situation der Kinder und Jugendlichen zu verbessern, sind sie häufig auf die Unterstützung von Bezugspersonen angewiesen. Aufgrund dessen beziehe ich die Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in regelmäßigen Abständen in die Behandlung mit ein (i.d.R. im Verhältnis 1:4). Bei jüngeren Kindern ist es häufig ratsam die Bezugspersonen noch intensiver in die Behandlung einzubeziehen.

Eine Kurzzeittherapie dauert maximal 24 Sitzungen (plus i.d.R. 6 Bezugspersonenstunden). Eine Langzeittherapie umfasst maximal 60 Stunden (plus i.d.R. 15 Stunden für die Bezugspersonen). 

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